06.08.2020 - 6.1 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Dabel für das...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Do., 06.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Neumann gibt kurze Erläuterungen zum 1. Nachtragshaushalt 2020.
Frau Toparkus übernimmt und stellt Änderungen im 1. Nachtragshaushalt vor
zusätzliche Mittel Infrastrukturpauschale
geplante Verwendung wird aufgezählt (siehe Vorbericht Seite 7)
Da die Infrastrukturpauschale für Investitionen und Unterhaltung eingesetzt werden können, macht dies den „Einsatz“ im Straßenbereich möglich.
Dennoch sollte eine sorgfältige Prüfung der Ausgaben erfolgen und keine unnötigen Ausgaben vorgenommen werden, um Unwirtschaftlichkeit zu verhindern.
Änderungen in der Kapitalrücklage nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht
Buchhalterische Darstellung war falsch – Daher ändert sich das Jahresergebnis nach Veränderungen der Rücklagen des 1. Nachtragshaushaltes von -31.700 € auf -97.700 €.
Kassenkredit bleibt bestehen.
Änderungen § 6 Stellenplan
- Erhöhung
- Arbeitsaufgaben in der Schule – Hausmeistertätigkeiten müssen auch in der Schule gebucht werden.
Haushaltsausgleich ist gegeben, auch wenn in der Satzung auf Seite 30 ein Minus ausgewiesen wird.
Der Ausgleich erfolgt aus Haushaltsvorjahresergebnissen.
Die Gemeinde weist ein gutes Ergebnis auf, da viele andere Gemeinden aufgrund der Abschreibung kein positives Ergebnis erbringen können.
Finanzhaushalt Seite 37: Vortrag und Zahlen werden erläutert:
- Ergebnis 2020 Nachtragshaushalt
- Investitionen müssen auch getätigt werden, daher Verringerung der liquiden Mittel.
- Aber es gilt auch zu prüfen, was tatsächlich gefordert wird und was notwendig ist. Was sind Pflichtaufgaben? Was sind freiwillige Leistungen?
Kurze Erläuterungen zum FAG
- Wegfall Familienleistenausgleich
- neue Infrastrukturpauschale
Finanzplanung für 2021 wird ab September beginnen
Zahlen für Planung frühestens Oktober 2020 fertig
Bitte von Frau Toparkus an die Gemeindevertretung, Zahlen bereits ins Auge zu fassen.
Anmerkungen des Bürgermeisters
zu Straßenbaumaßnahmen
- Baufirma hat bereits Sichtung der Straßen vorgenommen
- Angebote für die Überprüfung und Richtung der Straßenkörper wurden eingeholt; erscheinen bisher aber sehr überteuert
- Kurze Ergänzung von Frau Toparkus:
- Man sollte nicht darauf warten, dass die Straßen nicht mehr brauchbar sind, aber auch keine unnötigen Reparaturen vornehmen. Die Infrastukturpauschale kann ins Folgejahr übertragen werden.
- Stellenplan wurde in Zusammenarbeit mit Frau Damaschke überarbeitet.
- Das Multifunktionsfahrzeug soll nun über Leasing angeschafft werden und ist im 1. Nachtragshaushalt 2020 enthalten.
- Die Steuerschätzung ist ebenfalls im 1. Nachtragshaushalt berücksichtigt worden.
Fragen von Herrn Edlich:
Ergebnishaushalt Position 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Konto 5238000 – Geringwertige Geräte, Ausrüstungs- und sonstige Gebrauchsgegenstände – Was fällt darunter?
- GWG unter 1.000 € - z.B. Bürodrehstuhl
Sind Kürzungen in den Anlagen des 1. Nachtragshaushaltes möglich?
- Aus Sicht von Herrn Edlich scheinen beispielsweise die Seiten 64 und 66 identisch zu sein.
- Frau Toparkus erklärt, dass es sich hier zwar um das gleiche Produkt handelt, allerdings erfolgt die Darstellung einmal für den Ergebnishaushalt und einmal für den Finanzhaushalt. Im Ergebnishaushalt werden die Abschreibungen mit dargestellt, im Finanzhaushalt nicht.
Herr Edlich bittet zur nächsten Sitzung eine Zwischenauswertung zu erstellen. Dies wird von Frau Toparkus zugesagt.
Nachfrage bezüglich der Einwohnerzahlen
Etwas verwundert über den Rückgang von jährlich circa 10 – 15 Personen.
Kurze Erläuterung von Frau Toparkus bezüglich des Statistischen Meldeamtes und dass die Zahlen aus dem letzten Haushaltsjahr stammen und auf einer Schätzung von Herrn Dally beruhen.
Aktuelle Einwohnerzahlen für das Jahr 2019 liegen der Finanzverwaltung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vor.
Der Bürgermeister liest die Beschlussvorlage vor.
Begründung:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn
- im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
- bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,4 MB
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