30.07.2020 - 7 Sonstiges

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Wortprotokoll

Angesprochen wurde der Umgang mit Grundstücken, die der Gemeinde nicht gehören, aber einst Eigentum des Rates der Gemeinde waren.(DDR)  – Grundstück Nr. 15 am OE Holzendorf.

Grundstück ist Eigentum der Gemeinde, nur das auf diesem stehende Gebäude (Ruine) nicht.

Grünfläche am Dabeler See (Einmündung zur B 192) ist Eigentum der BVVG. Diese Fläche wird bereits durch die Gemeinde gepflegt. Hier besteht die Möglichkeit, die Fläche kostenfrei zu pachten.

Flurstück 276 (hinter den Grundstücken der Häuser Kukuker Weg, bis an den Weg zum alten Aalfang.

Das Grundstück befindet sich in Eigentum der BVVG und kann käuflich erworben werden. Eine Kaufsumme ist noch nicht bekannt.

Grundstück Flur 70, gegenüber der Straße der DSF. Auf diesem Grundstück befinden sich noch Garagen und Hallen, die seit vielen  Jahren nicht genutzt werden. Die Eigentumsverhältnisse hierzu  sind unklar.

 

 

 

 

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