13.10.2020 - 6.1 Beschluss über die Benutzungssatzung Erholungsg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Gemäß § 5 Absatz 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat jede Gemeinde die Möglichkeit Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung zu regeln.

 

Die Stadt Brüel möchte die Benutzung in dem Bereich des „Erholungsgebietes Roter See“ regeln. Sie dient dem Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen des Erholungssuchenden sowie der Vermeidung von Beeinträchtigung oder Gefährdung der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die Satzung über die Benutzung des „Erholungsgebietes Roter See“ auf dem Gebiet der Stadt Brüel in der vorliegenden Form.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

12

 

dafür:

11

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage