13.10.2020 - 6.4 Städtebaulicher Vertrag für die Kostenübernahme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Die Stadt Brüel stellt in Zusammenarbeit mit der Familie Amberger einen vorhabenbezogenen B-Plan auf, um Baurecht für den Neubau eines Einfamilienhauses mit gewerblichen Büroräumen herzustellen. Die Stadt Brüel schließt mit der Familie Amberger einen Städtebaulichen Vertrag ab, der die Kostenübernahme für das Bauleitplanverfahren regelt. Die Stadt Brüel wird von allen anfallenden Kosten freigestellt, die sich im Rahmen der Bauleitplanung ergeben.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt auf der heutigen Sitzung den Städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 7 „Wohnfläche am Koppelbruch“ im OT Thurow der Stadt Brüel.

 

Der Bürgermeister der Stadt Brüel wird ermächtigt, den im Anhang befindlichen Städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

12

 

dafür:

11

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage