13.10.2020 - 6.4 Städtebaulicher Vertrag für die Kostenübernahme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Stadtvertretung Brüel
- Datum:
- Di, 13.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Die Stadt Brüel stellt in Zusammenarbeit mit der Familie Amberger einen vorhabenbezogenen B-Plan auf, um Baurecht für den Neubau eines Einfamilienhauses mit gewerblichen Büroräumen herzustellen. Die Stadt Brüel schließt mit der Familie Amberger einen Städtebaulichen Vertrag ab, der die Kostenübernahme für das Bauleitplanverfahren regelt. Die Stadt Brüel wird von allen anfallenden Kosten freigestellt, die sich im Rahmen der Bauleitplanung ergeben.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Brüel beschließt auf der heutigen Sitzung den Städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 7 „Wohnfläche am Koppelbruch“ im OT Thurow der Stadt Brüel.
Der Bürgermeister der Stadt Brüel wird ermächtigt, den im Anhang befindlichen Städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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226,4 kB
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