13.10.2020 - 6.5 Abwägungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Brüel hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:    siehe Anlage 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Brüel hat am 12.12.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen        B-Plans Nr. 7 „Wohnfläche am Koppelbruch“ im OT Thurow im beschleunigten Verfahren nach § 13 B BauGB beschlossen.

 

Die Offenlage u. die Trägerbeteiligung wurden durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden entsprechend der Abwägungsempfehlung berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen. Die Einwänder sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen (siehe Anlage).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

12

 

dafür:

11

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage