13.10.2020 - 6.6 Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Bei der Ausarbeitung wurden alle bekannten und zugänglichen Grundlageninformationen zusammengetragen, geprüft und bewertet um den Satzungsentwurf möglichst umfassend an die örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können. Alle sich ergebenden Belange - seien sie öffentlicher oder privater Natur - die bei der Bebauungsplanung relevant waren, wurden ermittelt, gewichtet und gegeneinander und untereinander abgewogen.

 

Der Bebauungsplan ist damit das Ergebnis einer gerechten Interessensabwägung.

 

Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.7 „Wohnfläche am Koppelbruch“ im OT Thurow kann als Satzung beschlossen werden.

 

Die mit der städtebaulichen Planung und ihrer Verwirklichung entstehenden Kosten werden in vollem Umfang vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Brüel beschließt den vorhabenbezogenen B-Plan Nr.7Wohnfläche am Koppelbruch im OT Thurow der Stadt Brüel im beschleunigten Verfahren nach § 13 B BauGB als Satzung.

 

Die Planzeichnung u. Begründung werden gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 7Wohnfläche am Koppelbruch zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet eingestellt ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

12

 

dafür:

11

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage