13.10.2020 - 6.9 Beschluss über die Fortführung des Haushaltskon...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt ist mittelfristig eingeschränkt bzw. gefährdet.

Kommunen mit eingeschränkter, gefährdeter und insbesondere mit wegfallender dauerhafter Leistungsfähigkeit sind verpflichtet, vorrangig den Haushalt zu konsolidieren. Grundlage dafür ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept, welches für die Handlungsfähigkeit der Kommunen zur Wiedererlangung ihrer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit die konzeptionelle Grundlage darstellt. Damit ist das Haushaltssicherungskonzept die übergeordnete Planungs- und Handlungsvorgabe, mit dem die konkreten Vorstellungen zur finanziellen Entwicklung verbindlich im Sinne einer Selbstbindung festgelegt werden. Diese sind jährlich fortzuschreiben. Dabei ist der Finanzplanungszeittraum von 3 Vorausjahren möglichst nicht erheblich zu überschreiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Fortführung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2013 der Stadt Brüel für das Haushaltsjahr 2020

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

12

 

dafür:

11

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage