29.10.2020 - 6.1 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf
- Datum:
- Do., 29.10.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Carmen Rossow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Toparkus
Das Haushaltssicherungskonzept wurde bereits sehr ausführlich auf der Hauptausschusssitzung beraten. Sie gibt noch einige kurze Erläuterungen.
Begründung:
Kommunen mit eingeschränkter, gefährdeter und insbesondere mit wegfallender dauerhafter Leistungsfähigkeit sind verpflichtet, vorrangig den Haushalt zu konsolidieren. Grundlage dafür ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept, welches für die Handlungsfähigkeit der Kommunen zur Wiedererlangung ihrer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit die konzeptionelle Grundlage darstellt. Damit ist das Haushaltssicherungskonzept die übergeordnete Planungs- und Handlungsvorgabe, mit dem die konkreten Vorstellungen zur finanziellen Entwicklung verbindlich im Sinne einer Selbstbindung festgelegt werden. Diese sind jährlich fortzuschreiben. Dabei ist der Finanzplanungszeittraum von 3 Vorausjahren möglichst nicht erheblich zu überschreiten.
Die Genehmigung des 1. Nachtragshaushaltes 2020 der Gemeinde Kuhlen-Wendorf steht unter dem Vorbehalt der Fortschreibung des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes für 2020.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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886,6 kB
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