29.10.2020 - 6.1 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Toparkus

Das Haushaltssicherungskonzept wurde bereits sehr ausführlich auf der Hauptausschusssitzung beraten. Sie gibt noch einige kurze Erläuterungen.

 

Begründung:

Kommunen mit eingeschränkter, gefährdeter und insbesondere mit wegfallender dauerhafter Leistungsfähigkeit sind verpflichtet, vorrangig den Haushalt zu konsolidieren. Grundlage dafür ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept, welches für die Handlungsfähigkeit der Kommunen zur Wiedererlangung ihrer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit die konzeptionelle Grundlage darstellt. Damit ist das Haushaltssicherungskonzept die übergeordnete Planungs- und Handlungsvorgabe, mit dem die konkreten Vorstellungen zur finanziellen Entwicklung verbindlich im Sinne einer Selbstbindung festgelegt werden. Diese sind jährlich fortzuschreiben. Dabei ist der Finanzplanungszeittraum von 3 Vorausjahren möglichst nicht erheblich zu überschreiten.

 

Die Genehmigung des 1. Nachtragshaushaltes 2020 der Gemeinde Kuhlen-Wendorf steht unter dem Vorbehalt der Fortschreibung des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes für 2020.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2020.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage