29.10.2020 - 6.2 1. Nachtragshaushalt der Gemeine Kuhlen-Wendorf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf
- Datum:
- Do., 29.10.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Carmen Rossow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Da der 1. Nachtraghaushalt ebenfalls im Hauptausschuss ausführlich beraten wurde, gibt Frau Toparkus noch kurze Erläuterungen.
Begründung:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn
- im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
- bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5 MB
|