17.09.2020 - 6.5 Beschluß der Gemeinde Mustin über die Teilnahme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Das vorhandene Löschfahrzeug der Gemeinde Mustin wurde am 31.01.2000 in den Dienst gestellt, stammt aber mit dem ersten Zulassungsdatum aus dem Jahre 1967. Es ist somit 53 Jahre alt. Der technische Stand erfüllt nicht mehr die heutigen Anforderungen einer modernen Feuerwehr. Insofern ist es dringend erforderlich, das Fahrzeug durch ein neues Löschfahrzeug zu ersetzen.

 

Das Land wird in den nächsten Jahren 50 Mio. EURO für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen einsetzen. Neben der Beschaffung von Spezialtechnik für die Waldbrandbekämpfung ist auch die Beschaffung von Fahrzeugen für die gemeindlichen Feuerwehren vorgesehen. Dies umfasst auch Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser (TSF-W) zugunsten insbesondere kleinerer Feuerwehren (ehemals Feuerwehren mit Grundausstattung). Im Rahmen der TSF-W-Beschaffung sollen ältere Fahrzeuge (Mindestalter 15 Jahre, insbesondere Fahrzeuge aus DDR-Zeiten), die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen.

 

Mit einer Berücksichtigung im Programm geht eine Förderzusage einher, deren prozentuale Höhe sich nach der RUBIKON-Einstufung der jeweiligen Gemeinde nach den Haushaltsplanzahlen für das Jahr 2019 bemisst. Der Eigenanteil bei Gemeinden, die „grün“ sind, beträgt 30 %, bei „gelb“ 20 %, bei „orange“ 15 % und bei „rot“ 10 %.

Die Gemeinde Mustin besitzt mit dem Haushalt 2019 in RUBIKON die dauernde Leistungsfähigkeit verloren (grüner Bereich) und erhält somit eine Förderquote von 70 % der Investitionssumme.

 

Zur Wahrung des von den Koalitionsfraktionen festgelegten Kriteriums „Vorliegen einer gemeindeübergreifend abgestimmten Brandschutzbedarfsplanung“ wird über eine dahingehende Nebenbestimmung im Förderbescheid gewährleistet, dass die zugesicherte Förderung nur fließt, wenn spätestens bei der Abnahme des Fahrzeuges die Brandschutzbedarfsplanung vorliegt. Seitens der Amtsverwaltung wurde das Fachunternehmen Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH mit der Erarbeitung beauftragt. Als Termin zur Vorlage einer beschlussfähigen Bedarfsplanung für den Amtsausschuss wurde der November 2020 angegeben. Bei einer Planung zur möglichen Übernahme des Fahrzeuges im Jahr 2021 ist somit diese Bedingung erfüllt.

 

Die Gemeindevertretung Mustin sollte sich bei dem Förderprogramm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern beteiligen und sich zur Abnahme eines Tragkraftspritzenfahrzeuges „Wasser“ (TSF-W) im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land M-V bereit erklären.

Mit dieser Beschlussfassung ist auch die Verpflichtung zu erklären, die haushaltsrechtlichen Grundlagen für den Eigenanteil in der Haushaltsplanung für das Jahr 2021 zu schaffen.

Die Planungskosten des Landes gehen bei einer Sammelbeschaffung von einem Preis je Fahrzeug von 120.000,00 € - 135.000,00 € aus. Genaue Zahlen liegen erst nach der Auswertung der Ausschreibung vor.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeinde Mustin beschließt die Teilnahme am Förderprogramm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern und erklärt sich zur Abnahme eines Tragkraftspritzenfahrzeuges „Wasser“ (TSF-W) im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land M-V bereit. Mit dieser Beschlussfassung geht die Gemeinde Mustin auch die Verpflichtung ein, die haushaltsrechtlichen Grundlagen für den Eigenanteil in der Haushaltsplanung für das Jahr 2021 zu schaffen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine verbindliche Abnahmeerklärung abzugeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

davon anw.: 6

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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