12.11.2020 - 5 Bericht des Bürgermeisters mit anschließender G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kloster Tempzin
- Datum:
- Do, 12.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Dörge berichtet über aktuelle Themen der Gemeinde:
Es liegen Kaufanträge für Gemeindeflächen vor. Hinsichtlich der zukünftigen Nutzung der beiden Projekte sollte eine Abwägung erfolgen. Die Anträge sollen dafür von der Verwaltung aufgearbeitet und im nächsten Hauptausschuss vorgelegt und besprochen werden.
In den nächsten Wochen soll die neue Streuobstwiese mit 40 Obstbäumen gepflanzt werden.
Der Landschaftspflegeverband Kobrow hat der Gemeinde 115 Bäume gespendet. Die Pflanzung soll nach Möglichkeit sofort am Anlieferungstag, 21.11.2020, erfolgen. Herr Dörge bittet um Mithilfe.
Der Dorfputz findet am 14.11.2020 um 09.00 Uhr statt.
Hierzu unterstützen auch die Landwirtschaftsbetriebe in den jeweiligen Ortsteilen.
Am 11.11.2020 kam es zu einem Brand an einem Straßenbaum auf der Ortsverbindungsstraße. Die Feuerwehr hatte das Geschehen schnell im Griff. Der Baum kann stehen bleiben.
6 Bäume der Gemeinde müssen in der nächsten Zeit gefällt werden. Kritisch ist hier besonders die Linde gegenüber Grögers-Eck. Diese ist laut Gutachten hol und muss dringend abgenommen werden. Auf Grund der Größe und des Gesundheitszustandes des Baumes kann dieser nur mit einem Steiger abgenommen werden. Hier laufen noch Gespräche, wie dies kostengünstig erfolgen kann.
Der Bürgermeister hat in den letzten Tagen eine Säge für die Gemeinde erworben. Damit können zukünftig unkomplizierte Baumfällung auch durch einen Gemeindearbeiter erfolgen. Nicht für jeden Baum ist es zwingend notwendig eine Fachfirma zu beauftragen. Voraussetzung für die Einstellung zum Gemeindearbeiter war u.a. der große Kettensägenschein.
Die Baumaßnahme in Häven beginnt in der nächsten Woche.
Hinsichtlich der Häuslereistraße liegt dem Bürgermeister eine Antwort des Ordnungsamtes vor.
Durch das Ordnungsamt wurden erste Gespräche zur Problematik geführt.
Herr Frank erläutert dazu im Schreiben, dass in der Häuslereistraße einen befestigten Seitenstreifen gibt, auf dem geparkt werden darf. Die Häuslereistraße ist auf eine Breite von 3,50 m ausgebaut.
Verkehrsrechtlich muss eine Restbreite von 3,05m gegeben bleiben, diese Breite ergibt sich aus der Straßenverkehrszulassungsverordnung und der Rechtsprechung.
§ 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO: Die höchstzulässige Breite darf bei Kraftfahrzeugen und Anhängern 2,55 m nicht überschreiten.
Um nun den erforderlichen Freiraum für den normalen Fahrverkehr zu erhalten, ist weiterhin zu bestimmen, wieviel seitlichen Sicherheitsabstand der Führer eines Normalfahrzeugs vernünftigerweise benötigt, um zwischen haltenden oder geparkten Fahrzeugen oder anderen seitlichen Begrenzungen (z. B. dem einem Fahrzeug gegenüberliegenden Gehweg) vorbei zu fahren.
Im Allgemeinen geht die Rechtsprechung hierfür von 50 cm (je 25 cm auf jeder Seite) aus. Aus der Addition der höchstzulässigen Fahrzeugbreite und dem erforderlichen Sicherheitsabstand würde sich eine erforderliche Mindestbreite für den Fahrverkehr von 3,05 m ergeben.
Problematisch in Mecklenburg-Vorpommern ist aber, dass die Landwirtschaft mit Technik bis zu 3,50 m und mit Ausnahmegenehmigung bis zu 4,00 m von Ackerfläche zu Ackerfläche umsetzen darf. Hier liegt das grundsätzliche Problem, welches durch die Gemeinde nicht pauschal gelöst werden kann.
Herr Frank erläutert im Schreiben noch weitere Lösungsansätze und verweist bei der Überbauung der Flächen auf die Zuständigkeit des Bauamtes.
Da es immer wieder zu Verkehrsunfällen beim Abbiegen von der B192 in Richtung Kloster Tempzin kommt, möchte Gemeinde einen Antrag auf eine Abbiegespur beim Straßenverkehrsamt stellen. Es kommt daraufhin der Hinweis, das vorab geklärt werden sollte, ob Kloster Tempzin den Antrag stellen darf. Der Kreuzungsbereich könnte schon zur Gemarkung Blankenberg gehören.
Herr Dörge hat mit der WEMACOM hinsichtlich des Internetanschlusses im Haus der Vereine gesprochen. Es würden dafür Kosten um 2.000 Euro entstehen. Mit den Vereinen müsste noch geklärt werden, ob sie überhaupt bereit sind, die monatlichen Kosten für den Anschluss zu zahlen.
Die Arbeitsschutzunterweisung für die Gemeindearbeiter konnte, auf Grund von Corona, wieder nicht erfolgen. Hier soll jetzt die Unterweisung über einen Fragebogen erfolgen.
Der Mannschaftstransportwagen ist immer noch nicht ordnungsgemäß beklebt und damit weiterhin ohne TüV bzw. gültige Zulassung.
Die Folierung sollte über eine ortsansässige Firma erfolgen. Hierfür ist die Gemeinde für die Materialkosten in Vorleistung gegangen. Der Inhaber der Firma hat dazu erklärt, dass er die Leistung so nicht mehr umsetzen kann. Es ist hier zu prüfen, wann die Materialrechnung bezahlt wurde, durch wen und ob das Geld eventuell bereits zurückerstattet wurde. Ansonsten ist eine sofortige Rückforderung des Geldes zu veranlassen.
Hierzu erklärt Herr Teude, dass bereits mehrere Gespräche mit Herrn Rausch und Herrn Meyer geführt wurden. Durch die Verwaltung wurde noch keine Klärung herbeigeführt.
Der Bienenbaum wurde am Haus der Vereine gepflanzt.
Herr Dörge hat an einigen Treffen mit der Pilgerstätte Kloster Tempzin und dem Probst teilgenommen. Die Gespräche waren sehr angenehm und erschienen weltoffen.
Herr Kather spendet auch in diesem Jahr wieder die Weihnachtsbäume. Weitere Informationen erfolgen noch.
Es findet keine weitere Gemeindevertreter- und Einwohnerfragestunde statt.