16.11.2020 - 5.1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Toparkus erläutert in Schwerpunkten die vorliegenden Beschlussunterlagen, insbesondere den Auszug Vorbericht. Alle veranschlagten Investitionen wurden kurz vorgestellt und alle Nachfragen konnten beantwortet werden.

 

Begründung:

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

Davon anwesend: 6

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beschlussfassung.