10.12.2020 - 6.1 Satzung der Gemeinde Dabel über die Erhebung vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Do., 10.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Laut Herrn Neumann ist die anliegende Kalkulation falsch und von der Verwaltung zu prüfen.
Anmerkung der Verwaltung: Die Kalkulation wurde nach den Vorgaben des WBV berechnet und enthält die entsprechende Erhöhung für die Gemeinde. Die Erhöhung des Beitrages ergibt sich aus der Erhöhung der Verwaltungskosten des WBV. Die Kalkulation ist somit richtig.
Herr Schüttpelz-Brand würde gern den Bericht des Wasser- und Bodenverbandes sehen, wie diese Kosten zustande komen. Kann man auch Ablehnen? Herr Edlich erklärt, dass das möglich ist, dies dann aber bei der Umlage Berücksichtigung findet, z. B. beim Finanzausgleichgesetz.
Begründung:
Aufgrund der Beitragserhöhung seit 2020 von 7,50 € auf 8,50 € je Beitragseinheit des Wasser- und Bodenverbandes „Mildenitz-Lübzer Elde“ besteht die Notwendigkeit eine neue Kalkulation zu erstellen und die Satzung anzupassen. Mit der Satzungsänderung wurde gemäß § 5 Absatz 2 die Fälligkeit der Gebühr zum 01.07. des Jahres festgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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209,6 kB
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2
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340,4 kB
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