10.12.2020 - 6.2 Grundsatzbeschluß über eine Ersatzbeschaffung f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Do., 10.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eckardt Meyer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Neumann erläutert die Beschlussvrolage.
Laut Herrn Edlich kann das Fahrzeug nicht von 1974 sein. Er bitte um Prüfung und Überarbeitung der Begründung.
Anmerkung der Verwaltung: Laut Fahrzeugbrief ist das Baujahr des Fahrzeuges 1974 und somit in der Begründung richtig angegeben.
Begründung:
Die Gemeinde Dabel verfügt derzeit über 3 Einsatzfahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr:
1 Hilfeleistungslöschfahrzeug in Dienst gestellt 2003, 1 Mannschaftswagen in Dienst gestellt 2007 und 1 Tanklöschfahrzeug in Dienst gestellt 2009.
Das Tanklöschfahrzeug hat mit Bj 1974 hat mit 46 Jahren seine Nutzungsdauer überschritten und ist das älteste Fahrzeuge der Gemeinde Dabel. Nach einer Abschreibungszeit von 15 Jahren für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und einer Mindestnutzung von 20 Jahren besteht trotz des technisch ausreichenden Zustandes absolut die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung.
Vorgesehen ist ein Ersatz für das alte TLF 24/50 durch ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (3.000 l Löschwasser) entsprechend der neuesten Normen für das Löschwesen. Mit der Beschaffung eines TLF 3000 erfüllt die Gemeinde Dabel die technischen Anforderungen und entspricht der Brandschutzbedarfsplanung 2020 des Amtes. Im Beschaffungsfall ist von einer Planungssumme von 320.000,00 € auszugehen, sofern die Realisierung der Ersatzbeschaffung in der Haushaltsperiode 2021 - 23 beauftragt werden kann.
Der Grundsatzbeschluß ist erforderlich für die grundsätzliche Absichtserklärung der Gemeinde Dabel zur Ersatzbeschaffung und bildet die Grundlage für die Beantragung einer Förderung beim Land M-V sowie für Mittel der Feuerschutzsteuer durch den Landkreis.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Dabel beschließt als Grundsatz, dass das Tanklöschfahrzeug der Gemeinde Dabel zu ersetzen ist. Als Planungsansatz für die Ersatzbeschaffungsmaßnahme ist ein Investitionsvolumen von insgesamt 320.000,00 € anzusetzen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Planung der Maßnahme zu beginnen. Die erforderlichen Förderanträge sind vorzubereiten und an den Landkreis sowie an das Land einzureichen.