16.12.2020 - 6.3 Beschluss zum 3. Nachtrag zum Zusammenarbeitsve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Die Geschäftsführung der BAE wurde durch den Aufsichtsrat mit der Umsetzung der Änderung der Rechnungslegungspraxis durch Inansatzbringung von kalkulatorischen Zinsen beginnend im Wirtschaftsjahr 2021 beauftragt. Zur Klarstellung und als Handlungsgrundlage ist der Zusammen- arbeitsvertrag zwischen der Stadt Brüel und der BAE um eine dritte Vertragsänderung zu ergänzen.

Daraus ergeben sich nachfolgend aufgeführte Vertragsänderungen:

 

  1. § 9 (Entgelt)

In Absatz (1) wird in Satz 3 bei „Baulich bedingte Kosten:“ der zweite Anstrich wie folgt neu gefasst:

-          Verzinsung des investierten Kapitals/Zwischenfinanzierung, insbesondere die in den jeweiligen Gebührenkalkulationen ausgewiesenen kalkulatorischen Zinsen

  1. Sonstige Bestimmungen

Soweit nicht ausdrücklich in diesem 3. Nachtrag geändert, verbleiben sämtliche Bestimmungen des Vertrages vom 27.07.2000, geändert durch den 1. Nachtrag vom 27.09.2001 und durch den 2. Nachtrag vom 06.10.2011, unverändert in Kraft.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt, den 3. Nachtrag zum Zusammenarbeitsvertrag vom 21.07.2000 zwischen der Stadt Brüel und der BAE Brüeler Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

12

Davon anwesend: 10

 

dafür:

10

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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