08.09.2021 - 6.3 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13. Juli 2011 § 60 i.V.m. der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung 2018 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Sternberg am 18.08.2021.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Stadtvertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2018 wird nachgereicht.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Sternberg beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsausschusses der  Stadt Sternberg über

 

1. die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 des städtebaulichen Sondervermögens.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

15

davon  anwesend: 14

 

dafür:

14

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4210&TOLFDNR=39072&selfaction=print