30.11.2021 - 8.2 Entlastung des Amtsvorstehers von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Amtsvorsteher Schröder übergibt die Sitzungsleitung an den stell. Amtsvorsteher, Herrn Liese.

Nach der Beschlussfassung übernimmt Amtsvorsteher Schröder wieder die Sitzungsleitung.

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 26.08.2021.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass dem Amtsausschuss die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft über

 

  1. die Entlastung des Amtsvorstehersr das Haushaltsjahr 2018

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

15 von 19

 

dafür:

14

dagegen:

0

enth.:

0

 

Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung ausgeschlossen: Herr Schröder

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage

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