18.03.2021 - 7.1 Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Gierahn erläuert zur Prüfung der Jahresrechnung. Hierbei waren nur wenige Punkte aufgefallen. Unter anderem müssen die Bestände im Inventar hinsichtlich der Denkmäler geprüft werden. Auch durch fehlende Zweitwohnungssteuern wurden Verluste erzielt. Dieser Punkt muss konsequenter verfolgt werden. Im Ergebnis konnten keine größeren Beanstandungen festgestellt werden.

 

Begründung:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresabschlusses 2018 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kloster Tempzin am 09.12.2020.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 liegt diesem Beschluss bei.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Kloster Tempzin

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2018.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

8

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage