18.03.2021 - 7.2 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kloster Tempzin
- Datum:
- Do, 18.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bei der Prüfung der Jahresrechnung 2018 wurden keine größeren Beanstandungen festgestellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Entlastung des Bürgermeisters.
Begründung:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.
Die Prüfung der Jahresabschlusses 2018 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kloster Tempzin am 09.12.2020.
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.
Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 liegt diesem Beschluss bei.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Kloster Tempzin
- die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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425,7 kB
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