18.03.2021 - 7.3 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kloster Tempzin
- Datum:
- Do, 18.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Teude erläutert zur Haushaltskonsolidierung, dass die Investitionszulage korrigiert wurde, die Zweitwohnungssteuer auf dem Prüfstand ist und durch die Pandemie keine Erhöhung der Steruern vorgenommen wird.
Die Erläuterungen durch Frau Toparkus wurden ausführlich im Hauptausschuss vorgenommen.
Die Beschlussfassung wurde empfohlen.
Begründung:
Kommunen mit eingeschränkter, gefährdeter und insbesondere mit wegfallender dauerhafter Leistungsfähigkeit sind verpflichtet, vorrangig den Haushalt zu konsolidieren. Grundlage dafür ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept, welches für die Handlungsfähigkeit der Kommunen zur Wiedererlangung ihrer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit die konzeptionelle Grundlage darstellt. Damit ist das Haushaltssicherungskonzept die übergeordnete Planungs- und Handlungsvorgabe, mit dem die konkreten Vorstellungen zur finanziellen Entwicklung verbindlich im Sinne einer Selbstbindung festgelegt werden. Diese sind jährlich fortzuschreiben. Dabei ist der Finanzplanungszeittraum von 3 Vorausjahren möglichst nicht erheblich zu überschreiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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731,9 kB
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