31.03.2021 - 7.2 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lübcke gibt zu bedenken, ob die Stadtvertretung ihre Verantwortung abgibt.

Die hoheitliche Tätigkeit sollte nicht einfach abgegeben werden. Die Stadtvertretung ist bereits zu selten beteiligt an einigen Entscheidungen

 

Herr Liese erläutert, dass die Stadtvertretung jederzeit das Recht hat, eine Angelegenheit in die Stadtvertretung zu holen. In der Vergangenheit gab es damit keine Komplikationen. Die Wertgrenzen sind eher gering, die durch den Bürgermeister entschieden werden dürfen.

 

Herr Pilz erklärt dazu, dass dann die Stadtvertretung wegen jeder „Kleinigkeit“ zusammenkommen müsste, was sehr uneffektiv ist.

 

Herr Lübcke stellt den Antrag die Entscheidung zu vertagen.

Dieser wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Begründung:

 

Es ist in der Hauptsatzung konkret festzulegen, welches Organ bzw. welcher Ausschuss für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauanträgen und Bauvoranfragen gemäß § 36 BauGB zuständig ist. Da dies in der bisherigen Fassung der Hauptsatzung nicht enthalten war, ist die Hauptsatzung dahingehend zu ändern.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die 4. Satzung zur  Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brüel.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

12

 

dafür:

10

dagegen:

1

enth.:

1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage