31.03.2021 - 7.3 Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit der H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Die Städte und Gemeinden schließen mit den Strom- und Gasversorgern für die Verlegung von Versorgungsleitungen regelmäßig Wegenutzungsverträge ab. Diese Verträge haben zumeist eine Laufzeit von 20 Jahren. Der letzte Wegenutzungsvertrag zwischen der HanseGas GmbH und der Stadt Brüel wurde im Jahre 2001 abgeschlossen. Aus diesem Grunde hat die Stadt Brüel rechtzeitig im Oktober 2019 gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz eine Ausschreibung im Bundesanzeiger über den Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages Gas bekannt gemacht.

Auf diese Bekanntmachung hat die HanseGas GmbH als einziger Anbieter ihr Interesse bekundet.

Für den Gebrauch der städtischen Verkehrswege und Grundstücke erhält die Stadt Brüel von der HanseGas GmbH eine jährliche Konzessionsabgabe nach den Höchstsätzen der Konzessionsabgabeverordnung sowie einen Kommunalrabatt für den Gaseigenverbrauch städtischer Einrichtungen (§§ 6,7 Wegenutzungsvertrag).       

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel stimmt dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrages zwischen der HanseGas GmbH und der Stadt Brüel mit einer Laufzeit von 20 Jahren zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

12

 

dafür:

12

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4248&TOLFDNR=38238&selfaction=print