31.03.2021 - 7.4 Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen für de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Liese erläutert, dass der Ausbau der Ausfahrt zur Schweriner Straße durch die Straßenverkehrsbehörde genehmigt wurde und nicht einfach verändert werden kann.

Der Bauantrag ist die Darstellung des Gesamtbetriebs (Kaarz, Brüel und Keez zusammen).

Die Flächen, auf denen der Abriss der Hallen erfolgt, werden begrünt und toll gestaltet.

Die Planungsbehörde hat sich mit der Thematik des Trinkwasserschutzgebietes auseinandergesetzt. Die Trinkwasserschutzzone wurde betrachtet. Die Tankstelle sowie der Waschplatz haben sogar Bestandsschutz.

 

Herr Lange teilt mit, dass der Bauausschuss mehrheitlich die Empfehlung zu Beschlussfassung abgegeben hat.

Er kritisiert aber das Vorgehen des BUND. Der Agrarhof stell auf BIO-Betrieb um, was auch weiterhin hinterfragt und kritisiert wird. Alle Fragen können im Ausschuss nicht geklärt werden, da sie keine Ingenieure sind und es dafür andere Institutionen gibt.

 

Herr Liese erläutert, dass von Herrn Wisuwa ein Widerspruchsbescheid vorliegt, welcher indirekte Kosten für die Stadt verursachen könnte. Hier erfolgt noch eine Klärung.

 

Herr Lübcke unterstreicht, dass die Einordnung (Trinkwasserschzugebiet) von 1976 immer noch Bestand hat.

Eine Bewertung durch die Fachbehörde zum Waschplatz und zur Tankstelle ist nicht im Bauantrag enthalten.

 

Herr Erke erfragt, ob der Agrarhof bereits eine Tankstelle auf dem Hof hat.

Herr Liese bejat dies.

 

Herr Erke erläutert, dass eine Veränderung der Trinkwasserzone nicht erfolgt ist. Es soll eine Anlage zum gemeindlichen Einvernnehmen diesbezüglich erstellt werden.

 

 

Begründung:

 

Entsprechend § 69 LBauO M-V beteiligt die Bauaufsichtsbehörde die jeweilige Gemeinde zu jedem Bauantrag u. fragt das gemeindliche Einvernehmen o. dessen begründete Ablehnung ab.

Der Agrarhof Brüel stellt den Bauantrag (Az. 020 0101 0004 BA 201750) für den Neubau u. die Sanierung des Betriefshofes in Brüel. Folgende Bauvorhaben sind beantragt: 1. Neubau Maschinenhalle, 2. Neubau Mehrzweckhalle, 3. Neubau Werkstatt mit Waschplatz u. Tankstelle, 4. Abbruch der vorhandenen Tankstelle, des vorhandenen Waschplatzes u. der vorhandenen Werkstatt.

Für die betreffenden Flächen existiert keine Bauleitplanung der Stadt Brüel.

Die Antragsunterlagen befinden sich zur Einsichtnahme in der Bauverwaltung des Amtes Sternberger Seenlandschaften (ehem. Postgebäude).

Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens muss die Stadt Brüel eine entsprechende Stellungnahme zum vorgenannten Bauantrag abgeben.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel fasst auf der heutigen Sitzung den Beschluss, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau u. die Sanierung des Betriebshofes des Agrarhofes Brüel eG zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

12

 

dafür:

9

dagegen:

2

enth.:

1

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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