24.03.2021 - 6.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Toparkus erläutert anhand der Unterlagen ausführlich den Doppelhaushalt für die Jahre 2021 und 2022 und beantwortet die gestellten Anfragen.

 

Der Bürgermeister stellt die Beschlussvorlage zu Abstimmung.

 

Begründung:

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022.

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4250&TOLFDNR=38201&selfaction=print