13.04.2021 - 7 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Herr Schröder übergibt das Wort an Frau Toparkus.

 

Frau Toparkus erläutert die HH-Satzung, geht auf den Vorbericht und weitere Anlagen ein und kann zum Schluss (S.88) bekannt geben, dass RUBIKON somit der Gemeinde eine „gesicherte dauernde Leistungsfähigkeit“ bescheinigt.

Herr Stein (Finanzausschuss) hebt ebenfalls hervor, dass ab 2020 das Ergebnis im Plus-Bereich ist (S.15). Es wurde sparsam gewirtschaftet, d.h. keine größeren Ausagben getätigt. Vorher hatte die Gemeinde kaum Handlungsspielraum und kam für viele Fördermöglichkeiten gar nicht in Frage. Auch in Zukunft muss sparsam gedacht werden, um auf dem guten Weg zu bleiben.

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

dav.anw.: 6

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage