19.04.2021 - 8 Sonstiges

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Wortprotokoll

 

Es wird über den Beamer eine Karte bezüglich des B-Plans Wiesenweg/Rosenweg gezeigt.

Herr Heidtmann erfragt, ob für die neue Straße ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wird.

Herr Liese bejat dies.

 

Herr Meyer weist darauf hin, dass sich das hintere Grundstück sicher schwierig gestaltet. Man sollte darüber hinaus die Firsthöhe und die Mindestdachneigung festlegen.

 

Herr Lübcke erfragt, ob es bei der Grenzfestsetzung Einwände gab.

Herr Liese verneint dies.

 

Herr Heidtmann fragt, ob eine Auslegung erfolgen wird.

Herr Liese antwortet, dass es erfolgen wird. Dann hat jeder die Möglichkeit sich dazu zu äußern.

 

Herr Pilz teilt mit, dass einige Bedenken, z.B. hinsichtlich der Grundstückshöhe, nach der Begehung nicht mehr vorhanden sind.

 

Herr Heidtmann fragt, ob es für die Stadt Möglichkeiten gibt nachzuverhandeln, durch den wirtschaftlichen Vorteil des Investors, wenn er das 5. Grundstück ermöglicht.

Herr Lange erklärt, dass mit dem Investor eventuell über die Problemlösung „Grundwasser“ verhandelt werden könnte.

Abstimmung: dafür: 6  dagegen: 1 Enthaltung: 0

 

Herr Meyer ergänzt, dass unbedingt die Firsthöhe und Dachneigung festgelegt werden sollte. Sein Vorschlag dazu ist, die vorderen 3 Grundstücke 1-geschossig und die hinteren 2 Grundstücke 2-geschossig ohne Flachdach ab einer Dachneigung von 20 Grad.

 

Herr Pilz ergänzt, dass eine Verpflichtung auf 2 Stellplätze auf dem Grundstück aufgenommen werden sollte.

Herr Meyer äußert dazu, dass er eine Festlegung zu Carports und Stellplätzen nicht empfehlen würde, damit diese nicht zwingend im Baufeld sind.

 

Herr Lübcke fragt, ob Vermietung als Ferienhäuser möglich ist.

Herr Lange sagt, dass es sich um Einfamilienhäuser handelt und nicht für die Ferienvermietung vorgesehen ist.

 

Herr Liese erläutert kurz zum Grundstück mit der aktuellen Grundwasserproblematik.

Beim betreffenden Grundstück geht es nicht um das Regenwasser, welches nicht ablaufen kann. Es befindet sich im Haus eine natürliche Wasserquelle. Nach der Trockenlegung des Hauses, wurde das Grundwasser der Quelle in den dort befindlichen Graben eingeleitet.

Es wurde hierzu angeboten, die neue Leitung um das mittlere Baufeld herumzulegen, um das Grundwasser abzuleiten. Diese Maßnahme sollte verankert werden, damit dies vom Investor umgesetzt wird. Laut Wasserhaushaltsgesetz muss ein Durchlass gewährt werden. Grundsätzlich ist die Problematik aber nicht Bestandteil im B-Plan.

 

Herr Heidtmann ergänzt, dass eine Festlegung im städtebaulichen Vertrag getroffen werden soll, dass die Firma von Herrn Bick die Leitung umlegt sowie einen Graben entlang der bestehenden Grundstücksgrenzen zieht, damit das Wasser der höhergelegenen Grundstücke abgeleitet werden kann.

Herr Bick hat dazu bereits geäußert, dass er diese Vorgabe kritisch sieht.

Die Empfehlung zum Graben soll an Herrn Prütz weitergegeben werden.

 

Festlegungen:

  • Firsthöhe auf 9 Meter
  • vorderen Grundstücke 1-geschossig, hinteren Grundstücke 2-geschossig
  • Dachneigung ab 28 Grad
  • Faktor 0,3
  • 2 Stellplätze auf jedem Grundstück
  • Keine Festlegung zu Carports
  • Graben zu bestehenden Grundstücken (Gronow/Schönfeld)