02.06.2021 - 12.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Liese erläutert den Haushalt für die kommenden 2 Jahre. Insbesondere die Investitionen und die

Infrastrukturpauschale. Frau Toparkus unterstützt Herr Liese bei seinen Ausführungen. Es erfolgt ein

reger Austausch.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

12

 

dafür:

12

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage