02.06.2021 - 12.1 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert das Haushaltssicherungskonzept. Er geht näher auf die

Gebührenerhöhungen in den betroffenen Bereichen ein. Hier wurde seit 15 Jahren keine Anpassung

mehr vorgenommen. Gefordert von der Kommunalaufsicht wurde eine moderate Erhöhung. Frau

Toparkus erteilt die Auskunft, dass die Gebührenordnung auf der nächsten Sitzung dahingehend

vorbereitet wird und beschlossen werden muss.

 

 

Begründung:

 

Kommunen mit eingeschränkter, gefährdeter und insbesondere mit wegfallender dauerhafter Leistungsfähigkeit sind verpflichtet, vorrangig den Haushalt zu konsolidieren. Grundlage dafür ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept, welches für die Handlungsfähigkeit der Kommunen zur Wiedererlangung ihrer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit die konzeptionelle Grundlage darstellt. Damit ist das Haushaltssicherungskonzept die übergeordnete Planungs- und Handlungsvorgabe, mit dem die konkreten Vorstellungen zur finanziellen Entwicklung verbindlich im Sinne einer Selbstbindung festgelegt werden. Diese sind jährlich fortzuschreiben. Dabei ist der Finanzplanungszeittraum von 3 Vorausjahren möglichst nicht erheblich zu überschreiten

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2021/22.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

12

 

dafür:

12

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4269&TOLFDNR=38602&selfaction=print