05.08.2021 - 6.1 erneuter Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Neumann erläutert, warum eine erneute Auslegung notwendig ist. Es wird diskutiert.

 

Begründung:

Die Gemeinde Dabel hat mit Beschluss vom 10.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Straße der DSF“ beschlossen. Der Auslegungsbeschluss für die Offenlage u. die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde am 28.01.2021 gefasst. Beides wurde entsprechend durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beinhalteten Hinweise u. Anregungen, die Änderungen im Entwurf des Bebauungsplans erforderlich machten. Die notwendige Überarbeitung ist erfolgt, das städtebauliche Konzept wurde mit der Gemeinde Dabel abgestimmt u. die Entwürfe der Planzeichnung u. der Begründung sind entsprechend geändert worden.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach BauGB ist formal nicht notwendig. Die Vorprüfung nach UVPG wurde durchgeführt.

Der Bebauungsplan Nr. 7 „Straße der DSF“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die erneute öffentliche Auslegung u. die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist der nächste Verfahrensschritt.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt auf der heutigen Sitzung die erneute öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs des B-Plans Nr. 7 „Straße der DSF“ u. die Träger öffentlicher Belange werden über die erneute Offenlage unterrichtet u. zur Stellungnahme aufgefordert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

9

 

dafür:

9

dagegen:

0

enth.:

0

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

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Anlagen zur Vorlage

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