16.09.2021 - 6.3 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresabschlusses 2018 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Blankenberg am 02.11.2020.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Blankenberg beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Blankenberg

 

  1. die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

7

davon anwesend:

 

6

 

dafür:

6

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage