21.10.2021 - 6.1 Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage wurde bereits im Hauptausschuss behandelt und durch Frau Toparkus erläutert.

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresabschlusses 2018 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 26.08.2021.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft über

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2018.
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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

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