29.11.2021 - 6.1 Finanzierung Klimaschutzkonzept und Klimaschutz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Brachmüller ist erstaunt über die Formulierung. Fördergelder sollen beantragt werden. Sie dachte, erst wenn Fördergelder beantragt und bewilligt werden, wird ein Beschluss gefasst.

 

Herr Steinberg erklärt, dass es sich zunächst nur um eine Grundsatzentscheidung handelt. Die Fördergelder kommen, werden aber durch die beauftragte Firma beantragt.

 

Herr Stein wirft ein, dass es sich bei den 25% um eine relative Zahl handelt, die nicht absehbar ist. Die Beschlussvorlage sollte daher geändert werden.

 

„Die Gemeinde stimmt einer Finanzierung des Eigenanteils (25%), jedoch maximal 1.200,00 €, für die Umsetzung….“

 

Die Gemeindevertreter sind mit dem Vorschlag einverstanden.

 

Begründung:

Die Gemeinde Kobrow hat sich zur aktiven Gestaltung der Energiewende vor Ort bekannt und möchte der Verantwortung zur Einsparung von klimaschädlichen Treibhausgasen nachkommen. Um den notwendigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes, des Landes sowie des Landkreises Ludwigslust-Parchim und somit zur Wahrung der Lebensbedingungen für kommende Generationen leisten zu können, werden regionale Entwicklungen und Möglichkeiten einer nachhaltigen Zukunftsgestaltung untersucht. Im nächsten Schritt soll für die Stadt ein integriertes Klimaschutzkonzept sowie vertiefenden Klimaschutzteilkonzepte zur integrierten Wärmenutzung und Nutzung erneuerbarer Energien, zum Klimaschutz in eigenen Liegenschaften sowie zur innovativen Energieleitplanung erarbeitet werden.

 

Das zu erarbeitende Klimaschutzkonzept soll dazu zunächst eine belastbare Analyse des Ist-Zustandes sowie bestehender klimaschutzrelevanter Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Ausgehend davon sollen realisierbare und von einer möglichst breiten Öffentlichkeit unterstützte Maßnahmen und Entwicklungspfade abgeleitet werden. Eine besondere Bedeutung kommt daher der umfassenden Einbindung vielfältiger gesellschaftlicher Akteure im gesamten Erarbeitungsprozess zu. Dabei sollen neben dem primären Ziel der Treibhausgasvermeidung auch weitere Aspekte einer umfassend nachhaltigen Regionalentwicklung verfolgt und diskutiert werden. Ein möglichst breiter Gestaltungsspielraum soll hierbei u. a. durch die Nutzung von Synergien aus der koordinierten Zusammarbeit der beteiligten Kommunen des Amtes erreicht werden.

 

Konkret sollen zur Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes sowie der vertiefenden Teilkonzepte folgende Arbeitsschritte durchgeführt werden:

-          Erstellung einer gemeindescharfen Energie- und Treibhausgasbilanz (für die Sektoren Privathaushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistung, Industrie- und Produzierendes Gewerbe, kommunale Liegenschaften und Verkehr)

-          Potenzialanalyse zur Ermittlung kurz-, mittel- und langfristig umsetzbarer Maßnahmen

-          Akteursbeteiligung (Einbindung möglichst vieler örtlicher Akteursgruppen)

-          Erstellung eines Maßnahmenkataloges mit kurz-, mittel- oder langfristig umsetzbaren Maßnahmen

-          Erarbeitung einer Verstetigungsstrategie zur langfristigen Verankerung des Klimaschutzes in der Region

-          Erarbeitung eines Controlling- Konzeptes

 

Für die Erarbeitung der Klimaschutzkonzepte sollen Anträge auf Bundes- und Landesfördermittel gestellt werden.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt einer Finanzierung des Eigenanteils (25%), jedoch maximal 1.200,00 €, r die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und der drei Klimaschutzteilkon-

zepte zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

 

dafür:

7

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschlussvorschlag geändert

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Anlagen zur Vorlage