09.12.2021 - 6.1 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf
- Datum:
- Do, 09.12.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Toparkus erläutert die Beschlussvorlage.
Zur nächsten Gemeindevertretersitzung soll die Anzahl der Zweitwohnungsinhaber vorgelegt werden.
Begründung:
Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die von Gemeinden nach Grundgesetz Artkikel 105 Absatz 2a für die Anmeldung einer Zweitwohnung – auch Nebenwohnung genannt – erhoben werden darf. Die Bemessungsgrundlage für den Steuersatz ist die Jahresnettokaltmiete.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,4 kB
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