09.12.2021 - 6.2 Antrag zur Errichtung einer Tempo 30-Zone in de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es erfolgt eine Diskussion. Herr Klein stellt fest, dass in der Anlage die alten Straßennamen aufgeführt sind.

 

Begründung:

Durch den Bürgermeister wurde angeregt eine Tempo 30-Zone in der Ortslage Wendorf zu errichten.

Für die Anordnung von Zonenbereichen (Zone mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit) und die damit verbundene Anordnung der Beschilderung ist die Straßenverkehrsbehörde, hier der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim zuständig.

 

Vor Antragstellung ist die Entscheidung des jeweiligen Straßenbaulastträgers erforderlich.

 

Für die Errichtung einer „Tempo 30-Zone“ spricht grundsätzlich eine Erhöhung der Verkehrssicherheit (insbesondere Schulwegsicherung), die Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie die Reduzierung von Emissionen.

Fehlverhalten und Missachtung durch Fahrzeugführer kann damit jedoch nicht ausgeschlossen werden, zumal eine regelmäßige Überwachung des fließenden Verkehrs, so die Erfahrung, durch das Polizeirevier nicht geleistet werden kann.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf beschließt einen Antrag für die Errichtung einer „Tempo 30-Zone“ in der Ortslage Wendorf im Bereich „Am Mühlenteich“ sowie für den Bereich Sydoweg und Amselweg, an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, zu stellen.

 

Durch das Bürgeramt ist die erforderliche Veranlassung zu treffen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

7

 

dafür:

6

dagegen:

1

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage