14.09.2022 - 6.3 Festlegung des Wahltermins für die Bürgermeiste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Mi, 14.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Olaf Steinberg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 30. April 2023 endet die 7-jährige Amtszeit des Bürgermeisters. Gemäß § 3 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V wird der Tag der Wahl durch die Stadtvertretung festgelegt. Die Wahl darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden.
Nach Beschlussfassung über den Wahltermin erfolgt eine Wahlbekanntmachung mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet am 75. Tag vor der Wahl, d.h., am 6. Dezember 2022. Bis zum 29. Dezember 2022 müssen die Wahlvorschläge durch den Gemeindewahlausschuss zugelassen werden. Bis zum 28. Januar 2023 sind die Wahlbenachrichtigungen an die Wählerinnen und Wähler zu verschicken.