22.12.2021 - 6.6 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

In § 3 Abs. 1, Satz 1 der Satzung soll das Stadtgebiet Brüel, mit Nennung der Ortsteile, konkretisiert werden.

 

 

Begründung:

 

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die von Gemeinden nach Grundgesetz Artkikel 105 Absatz 2a für die Anmeldung einer Zweitwohnung – auch Nebenwohnung genannt – erhoben werden darf. Die Bemessungsgrundlage für den Steuersatz ist die Jahresnettokaltmiete.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anz. der Mitglieder:

 

12

davon anwesend:

 

9

 

dafür:

9

dagegen:

0

enth.:

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4363&TOLFDNR=39580&selfaction=print