22.12.2021 - 6.6 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Stadtvertretung Brüel
- Datum:
- Mi., 22.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
In § 3 Abs. 1, Satz 1 der Satzung soll das Stadtgebiet Brüel, mit Nennung der Ortsteile, konkretisiert werden.
Begründung:
Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die von Gemeinden nach Grundgesetz Artkikel 105 Absatz 2a für die Anmeldung einer Zweitwohnung – auch Nebenwohnung genannt – erhoben werden darf. Die Bemessungsgrundlage für den Steuersatz ist die Jahresnettokaltmiete.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
143,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
78,8 kB
|