03.03.2022 - 6.8 Beschluss zur Namensgebung gem. § 106 (2) Schul...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Do, 03.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Katja Fregien
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss den Antrag der Grundschule das Prädikat „Naturparkschule“ politisch unterstützt. Als Träger kann die Gemeinde der Grundschule Dabel zusätzlich zur Bezeichnung einen Namen verleihen. Um das pädagogische Konzept und den Bildungsauftrag der Grundschule zu manifestieren und gleichzeitig einen lokalen Bezug zum Naturpark und der Bienenstraße herzustellen, hält die Gemeinde als Träger gem. § 106 (2) SchulG M-V, im Einvernehmen mit der Schulkonferenz der Grundschule Dabel gem. § 76, Abs. 7 Nr. 5c SchulG M-V, vorausgesetzt der Verleihung des Prädikats „Naturparkschule“ durch den Verband deutscher Naturparke, den Namen „Naturparkschule an der Bienenstraße“ für angemessen.