21.04.2022 - 7.4 Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Do, 21.04.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.
Die Prüfung der Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Mustin am 06.04.2022.
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass dem Bürgermeister der Gemeinde Mustin die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.
Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 liegt diesem Beschluss bei.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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