21.04.2022 - 7.7 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Mustin für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn

  • im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
  • bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage