03.05.2022 - 7.3 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kessel übergibt an seinen 1.Stellvertreter, Herrn Täufer, das Wort zur Vorstellung dieser Beschlussvorlage. Herr Täufer bittet um Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gmeinde Hohen Pritz beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft  über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 29.11.2021.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 liegt diesem Beschluss bei.

 

 Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung ausgeschlossen: BM Jan Kessel

 

 

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