13.04.2022 - 5.1 1. Nachtragshaushalt der Stadt Sternberg für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi, 13.04.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
Frau Toparkus stellt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Sternberg für das Haushaltsjahr 2022 vor. Die unter § 8 Wirtschaftsplan Stadtwerke werden noch geändert, da hier die Werte aus 2021 eingetragen sind.
Hier müssen die Werte aus 2022 ausgewiesen werden.
Der Vorbericht zum 1. Nachtragshaushalt wird in allen Punkten sehr ausführlich erläutert.
Die Realsteuern bleiben unverändert und die erhebliche Ausgabe ist die Kreisumlage auf 42,5 %, das sind 272.000 € mehr gegenüber dem Ursprungshaushalt.
Es wird ein Überblick gegeben zu der Entwicklung der Jahresergebnisse im Finanzplanungszeitraum. Ab dem Haushaltsjahr 2024 wird ein negatives Jahresergebnis ausgewiesen.
Die Entwicklung der Schulden im Finanzplanungszeitraum wird im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 262,77 €/EW und am Ende des Finanzplanungszeitraumes mit 262,449 €/EW ausgewiesen. Hier zeigt sich der Negativtrend der Einwohnerentwicklung in Sternberg. Im Finanzplanungszeitraum ist die Einwohnerentwicklung von 4.157 EW im Jahr 2018 voraussichtlich im Jahr 2025 auf 4.020 EW gesunken. Diese negative Entwicklung führt u.a. zu geringen Einnahmen aus dem Finanzausgleichgesetz. Auch hier stellt sich die Stadt Sternberg den neuen Herausforderungen und möchte das Baugebiet Reimerskamp erschließen. Mit neuen Eigenheimplätzen oder anderen Bauten soll die Stadt Sternberg neue Einwohner gewinnen.
In der Übersicht über die Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kassenkredite im Finanzplanungszeitraum (2020-2025) ist unterlaufenden Nr. 13 durchlaufende Gelder u.a. die Ausbuchung der Geldanlage bei der Greensill Bank in Höhe von 1 Mio €UR vorsorglich vorgenommen worden. Hier läuft das Verfahren über RA Frau Lorenz.
Die Entwicklung des Eigenkapitals im Finanzplanungszeitraumes zeigt auf, dass im Haushaltsjahr 2025 das Eigenkapital auf 17.165.627 € sinken wird. Die Stadt Sternberg hat für die Zukunft im investiven Bereich den Bau Feuerwehrgerätehaus, Neubau der Kindertagesstätte und die Sanierung der Brücken sich zum Ziel gesetzt. Hier bedarf es großer Anstrengungen um Fördermittel einzuwerben, damit diese Projekte auch umgesetzt werden können.
Die im Vorbericht aufgeführten Investitionen wurde einzeln kurz vorgestellt und anschließen diskutiert. Die Ausschussmitglieder tragen diese Investitionen für den 1. Nachtragshaushalt 2022 mit und unterstützen die Umsetzung der Maßnahmen im Haushaltsjahr 2022.
Unter der Übersicht freiwillige Leistungen wurde unter dem Produkt 281000 Heimat- und Kulturpflege ein Saldo von 33.400 € ausgewiesen. Für die Planung 800 Jahrfeier 2023 in Sternberg werden Mittel in Höhe von 10 T€ zur Vorbereitung bereits eingestellt.
Der Anteil der „Freiwilligen Leistungen“ erhöht sich um 22.700 €, das sind 0,1 % an den ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushaltes 2022.
Die Stadt Sternberg weist mit dem 1. Nachtragshaushalt in Rubikon eine eingeschränkte dauernde Leistungsfähigkeit aus.
Beschluss:
Die Stadtvertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn
- im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
- bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.
Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beschlussfassung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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