21.04.2022 - 7.2 Aufstellungsbeschluss für Vorhabenbezogenen B-P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage wird die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 BauGB Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Solarpark Ruchow“ der Gemeinde Mustin nach § 8 (3) BauGB beschlossen.

 

Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und Offenlegung des Planentwurfs nach § 3 (2) BauGB beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 3,5ha und betrifft die Gemarkung Mustin, Flur 2, Flurstücke 135/5 und 137/8, sowie Gemarkung Ruchow, Flur 1, Flurstück 220/8.

 

Die Lage ist aus dem Planauszug ersichtlich. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Antragsteller ist die TRIANEL Energieprojekte GmbH & Co. KG.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Firma TRIANEL möchte im gekennzeichneten Bereich auf ca. 3,5 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Nennleistung von bis zu 4,5 MWp errichten.

 

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021) regelt die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie. In §37 (1) Abschnitt 2 EEG wird die Flächenkulisse für vergütungsfähige Photovoltaik-Freiflächenanlagen definiert. Dazu gehören auch Flächen, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans versiegelt oder in wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung waren.

 

Welche Photovoltaik-Freiflächenanlagen konkret gefördert werden, bestimmt sich nach dem Ausgang eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, das die Bundesnetzagentur durchführt. Die Trianel möchte sich mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage dort um einen Zuschlag bewerben. Voraussetzung für die Teilnahme ist u.a. ein Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung für einen Bebauungsplan zum Zwecke der Errichtung einer Freiflächenanlage und die Hinterlegung von Sicherheiten bei der Bundesnetzagentur.

 

Weiterhin dient die Durchführung des Bauleitplanverfahrens der Schaffung des Baurechts. Sämtliche Kosten dafür übernimmt die Antragstellerin. Die Kostenübernahme wird im noch abzuschließenden Durchführungsvertrag geregelt.

Nicht förderfähige Bereiche können aufgrund gesunkener Gestehungspreise durch Veräußerung des erzeugten Stroms am Strommarkt mitgenutzt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage