15.06.2022 - 6.8 Vorbereitung Vergabe von Planungsleistungen für...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, die voraussichtlichen Kosten i. H. v. 120 T€ für Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 für den Neubau der Kita im 2. Nachtragshaushalt der Stadt Sternberg einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

0

 

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Sachverhalt

Begründung:

Auf Grundlage eines Förderantrages für den Neubau der Kita von Juni 2021 wurden dem Bürgermeister der Stadt Sternberg durch Minister Pegel telefonisch Fördermittel i. H. v. rund 4,7 Mio. Euro in Aussicht gestellt.

Voraussetzung für die Gewährung der Fördermittel ist eine Prüfung des geplanten Vorhabens durch die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (SBL). Für die Erstellung von prüffähigen Planungsunterlagen ist die Einbeziehung eines Planungsbüros notwendig. Die Vergabe der Planungsleistungen muss im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung erfolgen. Die gesamten Planungskosten belaufen sich auf ca. 500 T€. Für die Erstellung der Prüfungsunterlagen für das SBL würde eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Für die zu erbringenden Leistungsphasen 1-3 des Planungsbüros müssen Kosten i. H. v. rund 120 T€ veranschlagt werden. Wenn das SBL seine Zustimmung zum Vorhaben gibt, sind diese Planungskosten förderfähig. Sollte das SBL seine Zustimmung nicht erteilen (insbesondere, wenn das Bauvorhaben teurer als 5 Mio. € eingeschätzt wird) hat die Stadt Sternberg die Planungskosten vorerst selbst zu tragen. Die Planungsunterlagen können jedoch für zukünftige Förderaufrufe verwendet und die Kosten für die Erstellung dann mit veranschlagt werden.