28.07.2022 - 6.2 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Kuhlen - Wend...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Toparkus erläutert ausführlich den 1. Nachtragshaushalt anhand des Vorberichtes..

Die Anfrage von Herrn Ritz zu den Gaspreisen wird durch Frau Toparkus beantwortet (Erhöhung um das 2,5fache).

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kuhlen - Wendorf beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

ungeändert beschlossen

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn

  • im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
  • bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen