06.10.2022 - 6.4 Aufstellungsbeschluss für Vorhabenbezogenen B-P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage wird die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 BauGB und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans B-Plan Nr. 3 „Solarpark Borkow an der Bahn“ der Gemeinde Borkow im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB beschlossen. 

Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und Offenlegung des Planentwurfs nach § 3 (2) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 11 ha und betrifft die Gemarkung Borkow, Flur 1, Flurstück 501.

Die Lage ist aus dem Planauszug ersichtlich. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses. 

Antragsteller ist die TRIANEL Energieprojekte GmbH & Co. KG.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Firma TRIANEL möchte im gekennzeichneten Bereich auf ca. 11 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Nennleistung von ca. 14 MWp errichten. 

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021) regelt die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie. In §37 (1) Abschnitt 2 c EEG wird die Flächenkulisse entlang von Autobahnen oder Schienenwegen als vergütungsfähig definiert, sofern die Freiflächenanlage in einer Entfernung bis zu 200 Meter, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn liegt.

Welche Photovoltaik-Freiflächenanlagen konkret gefördert werden, bestimmt sich nach dem Ausgang eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, das die Bundesnetzagentur durchführt. Die Trianel möchte sich mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage dort um einen Zuschlag bewerben. Voraussetzung für die Teilnahme ist u.a. ein Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung für einen Bebauungsplan zum Zwecke der Errichtung einer Freiflächenanlage und die Hinterlegung von Sicherheiten bei der Bundesnetzagentur. 

Weiterhin dient die Durchführung des Bauleitplanverfahrens der Schaffung des Baurechts. Sämtliche Kosten dafür übernimmt die Antragstellerin. Die Kostenübernahme wird im noch abzuschließenden Durchführungsvertrag geregelt. 

Nicht förderfähige Bereiche können aufgrund gesunkener Gestehungspreise durch Veräußerung des erzeugten Stroms am Strommarkt mitgenutzt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage