13.10.2022 - 6.7 Aufstellungsbeschluss für B-Plan Nr. 13 "Ferien...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Herr Neumann erteilt den Eigentümern der Ferienanlage das Wort und diese erläutern den Grund des Antrages.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Dabel fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 13 „Ferienanlage am Holzendorfer See“ der Gemeinde Dabel.

Anlass für die Aufstellung ist eine städtebauliche Neuentwicklung auf dem Grundstück als Ferienanlage, die Schaffung von Baurecht für Ferienwohnungen u. Stellplätze für Mobilheime.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Ferienanlage am Holzendorfer See“ der Gemeinde Dabel ist die beabsichtigte städtebauliche Neuordnung eines bestehenden Siedlungsraumes, welches für das Freizeitwohnen prädestiniert ist. Das betreffende Plangebiet befindet sich seit einiger Zeit in einer siedlungstechnischen Freizeitnutzung u. nun sollen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die eine strukturierte Nutzung als Ferienanlage möglich macht.

Die Eigentümer der Grundstücke stellen die Gemeinde Dabel von den anfallenden Planungskosten frei. Dies wird zukünftig in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

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Anlagen zur Vorlage