14.11.2022 - 5.5 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Toparkus erläutert sehr ausführlich die vorliegenden Produkte Liegenschaften, Bauhof, technikunterstützte Informationsverarbeitung, Personenstandswesen, Feuerwehr, Kindertagesstätte Sonnenschein sowie das Produkt bewirtschaftete Parkplätze.

 

Weiterhin sind im Zuge der Straßenbaumaßnahmen am Serrahnsbach Spielgeräte entfernt worden. Mit der Planung 2023 soll im Innenhof der Spielplatz wieder hergestellt werden.

 

Unter dem Produkt Gemeindestraßen wurden die notwendigen Mittel für Planungskosten Brückenbau Gr. Görnow sowie Brückenbau Sagsdorf 2023 und 2024 eingestellt.

 

Unter dem Produkt Neubau Kita Sternberg sind Mittel von 1.323.000 € Eigenmittel veranschlagt.

 

Das Investitionsprogramm 2023 weist insgesamt Einzahlungen in Höhe von 398.200 € und Auszahlungen von insgesamt 1.887.600 € aus. Im Haushaltsjahr 2024 werden Einzahlungen von insgesamt 3.340.900 € und Auszahlungen von 3.457.000 € veranschlagt. Hauptinvestitionsträger ist die Weiterführung des Neubaus Kita Sternberg in Höhe von 3.307.500 € bei Ein- und Auszahlungen.

 

Im Haushaltsjahr 2023 wird es keine Steuererhöhungen geben.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024.

Reduzieren

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beschlussfassung

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1001330&selfaction=print