17.11.2022 - 6.1 Antrag zur Errichtung einer Tempo 30-Zone in de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf
- Datum:
- Do, 17.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eric Frank
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläutert, dass alle Schilder in einem maroden Zustand sind. Durch die „Tempo 30-Zone“ würden die Straßen im Kreuzungsbereich gleichrangig sein.
Herr Klein ist der Ansicht, dass die Beantragung wenig Erfolg verspricht.
Bei Nichtgenehmigung des Antrages müsste die Gemeinde sämtliche Verkehrsschilder durch neue austauschen. Dies würde sehr teuer werden, so Herr Toparkus.
Im Amt ist zu erfragen, ob für Wendorf eine Antwort zum Antrag auf Tempo 30 vorliegt.
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wurde angeregt eine Tempo 30-Zone in der Ortslage Nutteln zu errichten.
Für die Anordnung von Zonenbereichen (Zone mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit) und die damit verbundene Anordnung der Beschilderung ist die Straßenverkehrsbehörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zuständig.
Vor Antragstellung ist die Entscheidung des jeweiligen Straßenbaulastträgers erforderlich.
Für die Errichtung einer „Tempo 30-Zone“ spricht grundsätzlich eine Erhöhung der Verkehrssicherheit (insbesondere Schulwegsicherung), die Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie die Reduzierung von Emissionen.
Fehlverhalten und Missachtung durch Fahrzeugführer kann damit jedoch nicht ausgeschlossen werden, zumal eine regelmäßige Überwachung des fließenden Verkehrs, so die Erfahrung, durch das Polizeirevier nicht geleistet werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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