17.11.2022 - 6.1 Antrag zur Errichtung einer Tempo 30-Zone in de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert, dass alle Schilder in einem maroden Zustand sind. Durch die „Tempo 30-Zone“ würden die Straßen im Kreuzungsbereich gleichrangig sein.

Herr Klein ist der Ansicht, dass die Beantragung wenig Erfolg verspricht.

Bei Nichtgenehmigung des Antrages müsste die Gemeinde sämtliche Verkehrsschilder durch neue austauschen. Dies würde sehr teuer werden, so Herr Toparkus.

Im Amt ist zu erfragen, ob für Wendorf eine Antwort zum Antrag auf Tempo 30 vorliegt.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf beschließt einen Antrag für die Errichtung einer „Tempo 30-Zone“ in der Ortslage Nutteln, an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslsut-Parchim, zu stellen

 

Durch das Bürgeramt ist die erforderliche Veranlassung zu treffen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

0

1

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wurde angeregt eine Tempo 30-Zone in der Ortslage Nutteln zu errichten.

Für die Anordnung von Zonenbereichen (Zone mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit) und die damit verbundene Anordnung der Beschilderung ist die Straßenverkehrsbehörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zuständig.

 

Vor Antragstellung ist die Entscheidung des jeweiligen Straßenbaulastträgers erforderlich.

 

Für die Errichtung einer „Tempo 30-Zone“ spricht grundsätzlich eine Erhöhung der Verkehrssicherheit (insbesondere Schulwegsicherung), die Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie die Reduzierung von Emissionen.

Fehlverhalten und Missachtung durch Fahrzeugführer kann damit jedoch nicht ausgeschlossen werden, zumal eine regelmäßige Überwachung des fließenden Verkehrs, so die Erfahrung, durch das Polizeirevier nicht geleistet werden kann. 

 

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Anlagen zur Vorlage