17.11.2022 - 6.1 Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Gemein...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Gierahn erläutert zur Prüfung 2019. Das Ergebnis war sehr positiv. Es gab große Einsparungen gegenüber der Planung u.a. durch Gewerbesteuereinnahmen sowie die Umstellung von Strom auf Gas in der Feuerwehr.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Kloster Tempzin die Feststellung des Jahresabschlusses 2019.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kloster Tempzin am 09.11.2022.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage