01.12.2022 - 6.3 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

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Wortprotokoll

Herr Kähler übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Voigt und nimmt nicht an Beratung und Abstimmung teil. Herr Voigt verliest den Beschlussvorschlag.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenberg beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Blankenberg

 

  1. die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

Herr Kähler stimmt nicht mit ab.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Blankenberg am 03.11.2022.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage